COVID-19-SICHERHEITSHINWEISE
Lieber Besucherinnen und Besucher des Wiener Faschings 2022!
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Bestimmungen und Auflagen gelten beim Wiener Fasching 2022 folgende Regeln:
- Die Sperrstunde ist um 24 Uhr
- Eintritt nur mit gültigem 2G-Nachweiß
- FFP2 Maskenpflicht in allen Innenräumen während der Veranstaltung (außer beim Konsumieren von Speisen und Getränken)
ZUTRITT
Wir bitten alle Besucher*innen des Wiener Faschings am Veranstaltungsabend einen Lichtbildausweis und einen 2G Nachweis mitzunehmen:
GENESEN: Vorlage eines Genesungsnachweises, einer ärztlichen Bestätigung oder eines Absonderungsbescheides über eine überwundene COVID-19-Erkrankung, die nicht länger als 6 Monate zurückliegt.
GEIMPFT: Bestätigung einer COVID-19-Impfung mit vollständiger Immunisierung für den Zeitraum von 180 Tagen. Es werden nur in der EU zugelassene Impfstoffe akzeptiert. Wer nicht geimpft werden kann und nicht genesen ist, kann anstelle des 2G-Nachweises einen PCR-Test bringen (48 h). Voraussetzung ist die zusätzliche Vorlage einer Bestätigung, die von einem in Österreich oder im EWR zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Arzt ausgestellt wurde.
Bitte beachten Sie, dass die Kontrollen an den Eingängen etwas Zeit in Anspruch nehmen werden. Der Einlass beginnt 60 Minuten vor Showbeginn.
FIXE SITZPLÄTZE
Beim Wiener Fasching gibt es keine freie Platzwahl. Bitte nehmen Sie nur den Ihnen zugewiesenen Platz ein. Der Wechsel von Sitzplätzen ist nicht erlaubt.
IHR BESUCH BEIM WIENER FASCHING
Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Veranstaltung darf nur von Personen besucht werden, die vollkommen frei sind von einschlägigen COVID-19-Symptomen. Besucher*innen mit einschlägigen COVID-19-Symptomen können trotz gültiger Karte nicht in die Veranstaltungsstätte eingelassen bzw. können des Saales verwiesen werden.
ABSTAND
Es besteht eine FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen. Außerhalb des Sitzplatzes bitte Abstand zu anderen Personen einhalten.
FOYERAUFENTHALT
Während des Aufenthalts in unserem Foyer ist ein Abstand zwischen Personen einzuhalten, die nicht im gemeinsamen Haushalt wohnen oder nicht einer gemeinsamen Besucher*innengruppe angehören. Für Garderoben und Sanitärbereiche wurden zusätzliche Hygiene- und Schutzmaßnahmen gesetzt. Wir ersuchen Sie auch beim Anstellen den Abstand einzuhalten.